SIA 263/1

SIA 263/1 Stahlbau – Ergänzende Festlegungen

Herstellung und Montage erfordern gemäss Norm SIA 263  zweckmässige Einrichtungen und ausgebildete Fachleute. Dies gilt insbesondere für Schweissarbeiten. Die Ausführung muss den Anforderungen entsprechen, die an die Tragkonstruktion gestellt werden. Die Qualifikation der Hersteller ist vor Auftragserteilung zu prüfen. Diese Vorschriften erfordern eine ausgewiesene Unternehmensqualifikation. Die SIA 263/1 macht detaillierte Angaben über die Durchführung der werkseigenen Kontrolle und der Betriebsprüfung durch die autorisierten Institutionen.

Diese Norm unterscheidet fünf Qualifikationsklassen H1-H5, welche für die unterschiedlichen Anforderungen an die Bauteile definiert sind. Die Betriebsausweise der Qualifikationsklassen H1 - H4 wurden vom Schweizerischen Verein für Schweisstechnik (SVS) an den vier Standorten BS, TI, VD und ZH auf Verlangen des Unternehmens im Rahmen einer Betriebsprüfung ausgestellt. Diese gelten höchstens vier Jahre und können nach Ablauf nicht mehr verlängert werden.
Über die ausgestellten Qualifikationsbescheinigungen führt der SIA ein öffentliches Register in welchem alle Betriebe mit einer gültigen Bescheinigung ersichtlich sind.

Ansprechpersonen:

Daniela Grütter, Leiterin Zertifizierungen, Hauptsitz Basel, Tel. +41 61 317 84 24
Thomas Rütti, Niederlassung Zürich, Tel. +41 44 820 40 35
Jean-Jacques Dagon, Niederlassung Westschweiz, Tel. +41 24 425 77 41
Nicola Merlini, Niederlassung Tessin, Tel. +41 91 730 92 30

E-Mail nach folgendem Schema: vorname.name@svs.ch