Zeugnisaufwertung

Nachprüfen von Materialeigenschaften

In der Praxis kann es vorkommen, dass vom Anwender nach Auslieferung des Erzeugnisses zusätzliche, zuvor nicht spezifizierte Eigenschaften gefordert werden. Oft wird in solchen Fällen nur eine Nacherprobung z.B. durch ein Prüfinstitut veranlasst.

Die Norm "DIN EN 10204:2004, Prüfbescheinigungen auf der Grundlage nichtspezifischer Prüfung; Metallische Erzeugnisse, Arten von Prüfbescheinigungen" sieht folgende Prüfbescheinigungen vor:


Ein Hersteller darf in das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 oder 3.2  Prüfergebnisse übernehmen, die auf der Grundlage spezifischer Prüfung des von ihm verwendeten Vormaterials bzw. der Vorerzeugnisse ermittelt wurden unter der Voraussetzung, dass er Verfahren zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit anwendet und die entsprechende Prüfbescheinigung vorlegen kann.