Schweissen ist im Sinne der Qualitätsmanagement-Regelwerke als „spezieller Prozess“ eingestuft. Wie bei kaum einem anderen Fertigungsprozess wird die Qualität durch das Fachwissen und die Handfertigkeit des beteiligten Personals bestimmt. Dies ist umso wichtiger, weil die Güte einer Schweissnaht durch nachträgliche zerstörungsfreie Prüfungen nicht vollständig bewertet werden kann. Dies macht eine qualitätsgerechte Ausführung bereits bei der Herstellung erforderlich.
Eine Schweisserprüfung dient der vorbeugenden Gütesicherung beim manuellen Schweissen. Durch eine bestandene Schweisserprüfung qualifiziert sich ein Schweisser für die Ausführung von qualitativ anspruchvollen Schweissarbeiten im Gültigkeitsbereich seiner Prüfung(en).
Die Schweisserprüfung ist eine Handfertigkeitsprüfung. Die Art und die Anzahl der Prüfstücke richten sich nach dem gewünschten Einsatzbereich. Die Fachkundeprüfung ist fakultativ und wird für den Arbeitsplatz Schweiz nicht verlangt. Schweisser, welche in Deutschland eingesetzt werden, haben in der Fachkundeprüfung zumindest ihre Kenntnisse im Bereich der Arbeitssicherheit nachzuweisen.
Eine Schweisserprüfung ist immer unter Aufsicht eines Beauftragten einer anerkannten Prüfstelle durchzuführen. Die Prüfungen können auch anschliessend an einen Schweisskurs oder zu einem festgelegten Termin beim SVS abgelegt werden. Die Prüfungsabnahme kann auch in der Werkstatt des Auftraggebers durch einen Beauftragten des SVS erfolgen
Ansprechpartner Fachtechnik:
Christoph Abert
Wolfgang Ahl
Gunter Blumhofer
Daniela Grütter
Theo Meier
Robert Stocker
Ansprechpartner Organisation:
Theo Meier
Robert Stocker
weitere Informationen zu Schweisserprüfungen
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